Finanzordnung des Judo-Verbandes Sachsen-Anhalt e.V.: 



§ 1 Geltungsbereich 

Die Finanzordnung regelt die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Judo-Verbandes Sachsen-Anhalt e. V. (JVST). Sie ist nicht Bestandteil der Satzung.


 

 

§ 2 Grundsätze der Haushalts- und Wirtschaftsführung 

  1. Der Haushalt ist sparsam und wirtschaftlich zu führen.
  2. Der Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr ausgeglichen sein.
  3. Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr.

 

 

§ 3 Haushaltsplan 

  1. Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im JVST. Er wird jährlich aufgestellt.
  2. Ansprüche werden durch den Haushaltsplan weder begründet noch aufgegeben.
  3. Der Haushaltsplan ist in Einnahmen- und Ausgaben-Kostengruppen zu gliedern und muss alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsjahres enthalten.
  4. Die Geschäftsführung des JVST ist für eine ordnungsgemäße Buchführung verantwortlich. Alle Einnahmen und Ausgaben/Aufwendungen sind ordnungsgemäß zu erfassen und zu belegen.
  5. Der jährliche Haushaltsplan ist der Mitgliederversammlung des JVST zur Bestätigung vorzulegen.

 

 

§ 4 Jahresrechnung/ Entlastung 

  1. In der Jahresrechnung sind nach Abschluss des Geschäftsjahres die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des JVST im Ergebnis der Haushalts- und Wirtschaftsführung nachzuweisen.
  2. Die Jahresrechnung ist innerhalb des folgenden Kalenderjahres aufzustellen.
  3. Die Jahresrechnung ist der Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorzulegen. Gemeinsam mit den Ergebnissen der Kassenprüfung ist eine erfolgte Bestätigung gleichbedeutend mit der entsprechenden Entlastung des Präsidiums des JVST.
  4. Eine Ausfertigung der bestätigten Jahresrechnung ist dem Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. zuzuleiten.

 

 

§ 5 Schatzmeister 

  1. Der Schatzmeister ist für die ordnungsgemäße Abwicklung aller Haushalts- und Finanzangelegenheiten des JVST sowie für die Einhaltung der diesbezüglichen Ordnungen und Richtlinien verantwortlich. Diese Verantwortung ist auch dann gegeben, wenn haupt- oder nebenberufliche oder ehrenamtliche Mitarbeiter mit diesen Aufgaben betraut sind.
  2. Dem Schatzmeister obliegt insbesondere
     - die Aufstellung des Haushaltsplanes,
     - die Überwachung der Haushalts- und Finanzwirtschaft,
     - die Erstellung der Jahresrechnung,
     - die Sicherung der Einnahmen,
     - die Überprüfung der Ausgaben,
     - die Überwachung des Zahlungsverkehrs.
  3. Der Schatzmeister informiert regelmäßig das Präsidium des JVST über die Finanzsituation.

 

 

§ 6 Finanzkommission 

Zur Beratung des Schatzmeisters kann eine Finanzkommission gebildet werden.

§ 7 Kassenprüfung 

  1. Die Kassenprüfer kontrollieren mindestens zwei Mal im Geschäftsjahr die satzungsgemäße Verwendung der finanziellen und materiellen Mittel des JVST.
  2. Über das Ergebnis der von den Kassenprüfern gemeinschaftlich vorgenommenen Kontrollen sind Protokolle anzufertigen und dem Präsidium zu übergeben.

 

 

§ 8 Kassenverwaltung 

  1. Für die Kassenverwaltung gilt der Grundsatz der Einheitskasse, die alle Kassengeschäfte erledigt. Nebenkassen sind nicht zulässig.
  2. Die Führung der Kasse, der Bücher und des Vermögens hat nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung zu erfolgen.
  3. Der Zahlungsverkehr ist vorzugsweise unbar abzuwickeln. Die Zeichnungsberechtigung für den Zahlungsverkehr regelt das Präsidium.
  4. Außerplanmäßige Ausgaben, die eine Höhe von 2500,00 EUR überschreiten, bedürfen der Zustimmung des Präsidiums.

 

 

§ 9 Mitgliedsbeiträge 

  1. Der JVST erhebt von seinen Mitgliedern Beitrag. Der Gesamtbeitrag setzt sich zusammen aus dem Beitrag des JVST an den Deutschen Judo-Bund und dem Beitrag an den JVST.
  2. Judovereine oder -abteilungen haben mit ihrer Aufnahme in den JVST einmalig einen Aufnahmebeitrag zu entrichten.
  3. Die Höhe des Beitrages für passive Mitglieder des JVST orientiert sich an der Höhe der Beitragsabführung an den DJB. Der konkrete Beitrag wird in der Anlage 1 der Finanzordnung festgelegt.
  4. Der Beitrag pro Mitglied berechnet sich entsprechend der Mitgliederbestandserhebung des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e. V. zum 01. Januar eines jeden Jahres und ist spätestens bis zum 30.09. desselben Jahres zu entrichten.
  5. Der Bezug der Beitragsmarken erfolgt nach Vorkasse der Vereine, nach Zahlungseingang auf das Konto des Landesverbandes, innerhalb von 14 Tagen.
  6. Die geltenden Aufnahme- und Mitgliedsbeiträge sind dieser Ordnung als Anlage beizufügen.

 

 

§ 10 Gebühren 

  1. Zur Durchführung und Umsetzung seiner Aufgaben erhebt der JVST Gebühren.
  2. Die geltenden Gebühren sind dieser Ordnung als Anlage beizufügen.

 

 

§ 11 Kostenbeteiligungen an Lehrgängen 

  1. Für die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, Trainings- und Freizeitmaßnahmen und anderen Lehrgängen werden Eigenbeteiligungen zur Kostendeckung erhoben, deren Höhe sich aus der Art und Dauer der Maßnahme ergibt.
  2. Die geltenden Beträge sind dieser Ordnung als Anlage beizufügen.

 

 

§ 12 Vergütungen und Auslagenersatz 

  1. Ehrenamtlich tätige Personen in Leitungen des JVST erhalten in der Regel keine Vergütung.
  2. Allen ehrenamtlich Tätigen können Auslagen, die in Wahrnehmung ihres Ehrenamtes oder der Übernahme einer ehrenamtlichen Aufgabe entstehen, bei entsprechender Nachweisführung erstattet werden.
  3. Für eine ehrenamtliche Tätigkeit, die einen besonderen Zeitaufwand erfordert und bedeutungsvoll für den JVST ist, kann eine angemessene Aufwandsentschädigung oder ein Honorar gezahlt werden.
  4. Die geltenden Beträge sind dieser Ordnung als Anlage beizufügen.

 

 

§ 13 Reisekosten 

  1. Reisen werden im Rahmen der Reisekostenordnung des JVST erstattet. Sie ist an das Bundesreisekostengesetz angelehnt.
  2. Die Reisekostenordnung des JVST ist dieser Ordnung als Anlage beizufügen.

 

 

§ 14 Schlussbestimmungen 

  1. Über alle Haushalts-, Finanz-, Kassen- und Wirtschaftsangelegenheiten, die in dieser Finanzordnung im Einzelnen nicht geregelt sind, entscheidet das Präsidium des JVST.
  2. Alle finanziellen Abrechnungen an die Geschäftsstelle des JVST sind bis spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme einzureichen.
  3. Die vorstehende Finanzordnung tritt mit ihrer Bestätigung durch die Mitgliederversammlung des JVST am 06.12.2008 in Kraft und setzt die Ordnung vom 01.12.2007 außer Kraft.

 

 

Anlage 1 

Aufnahme- und Mitgliedesbeiträge im Judo-Verband Sachsen-Anhalt e. V.

  1. Aufnahmebeitrag von Judovereinen/-abteilungen einmalig
    50,00 EUR
  2. Gesamtbeitrag von aktiven Mitgliedern
    jährlich 14,00 EUR davon: 7,00 EUR DJB und 7,00 EUR JVST
  3. Gesamtbeitrag von passiven Mitgliedern
    jährlich 8,00 EUR davon: 7,00 EUR DJB und 1,00 EUR JVST

 

 

Anlage 2 

Gebühren im Judo-Verband Sachsen-Anhalt e.V.

Startgeld Einzel pro Starter:
 - Meldeschluss 15 Tage vorher
7,00 EUR
Startgeld pro Mannschaft ab U20:
 - Meldeschluss 15 Tage vorher
100,00 EUR
Startgeld pro Mannschaft unter U20:
 - Meldeschluss 15 Tage vorher
35,00 EUR
Die Startgebühren für die Gruppenmeisterschaften sind von den Vereinen/ Abteilungen selbst zu tragen. Das Startgeld für die Gruppenmeisterschaften ist von den Vereinen/ Abteilungen vier Tage nach der Landesmeisterschaft auf das Konto des JVST zu überweisen.
   
Dan-Prüfung (Urkunde, Marke, Konsultation):
 -  Anmeldung und Einzahlung bis 15. Mai (lt. Beschluss der MGV am 05.12.2009)
150,00 EUR
Kyu-Prüfungsmarke: 3,00 EUR
Prüfungsurkunde neutral: 3,00 EUR
Übungsleiterlizenz (blanko): 2,00 EUR
Turniererfolgskarte: 0,50 EUR
Judopass: 7,00 EUR
Kampfrichterpass: 5,00 EUR
Prüfungsliste: frei
Der Bezug der Materialien erfolgt nach Vorkasse der Vereine/ Institutionen, nach Zahlungseingang auf das Konto des JVST, innerhalb von 14 Tagen.

 

Informativ: Startgelder zu Mitteldeutschen und Deutschen Meisterschaften:

MDEM 10,00 EUR
MDVMM 90,00 EUR
DEM M/F
(keine Kostenübernahme durch den JVST)
15,00 EUR
DEM Ü 30
(keine Kostenübernahme durch den JVST)
30,00 EUR
DVMM U 17 90,00 EUR
Deutsche Kata-Meisterschaft 20,00 EUR

 

 

Anlage 3 

Kostenbeteiligung im Judo-Verband Sachsen-Anhalt e.V.

Teilnahmebeiträge:

Trainer-A/B-Fortbildung 50,00 EUR
ÜL-/Trainer-C-Fortbildung 30,00 EUR
Übungsleiterausbildung 150,00 EUR
Aus- und Fortbildung Landeskampfrichter/ Dan-Prüfungskommission 40,00 EUR
Aus- und Fortbildung Bezirkskampfrichter 10,00 EUR
Fortbildung Graduierungsprüfer 25,00 EUR

 

Finanzierungsrichtlinie für Maßnahmen des Judo-Verbandes Sachsen-Anhalt e.V.

Wettkampf

  Fahrtkosten ÜN/Verpf.** Startgeld
Trainer xxx xxx xxx
Landeskader xxx xxx xxx
Sportschulkader xxx 50 % 50 %
Teamkader xxx 100 % 100 %
JVST 100 % Restfinanzierung Restfinanzierung
** Der Satz für ÜN/V liegt bei max. 23,00 EUR pro Tag; für Tage ohne ÜN kann Verpflegungszuschuss bis max. 5,00 EUR gewährt werden.

 

Trainingslager

  Fahrtkosten ÜN/Verpf.** sonstige Kosten
Trainer xxx xxx
Landeskader xxx 50 % der Gesamtkosten
Sportschulkader xxx 75 % der Gesamtkosten
Teamkader xxx 75 % der Gesamtkosten
JVST 100 % Restfinanzierung

 

 

Anlage 4 

Auslagenersatz im Judo-Verband Sachsen-Anhalt e.V.

Kampfrichtereinsatz
bis 3 Stunden 6,00 EUR
3-5 Stunden 10,00 EUR
5-6 Stunden 12,00 EUR
6-7 Stunden 14,00 EUR
über 7 Stunden 15,00 EUR
Kleidergeld 2,50 EUR
   
Sportliche Leitung wie Kampfrichtereinsatz
Technische Leitung wie Kampfrichtereinsatz
Listenführer wie Kampfrichtereinsatz
   
Sporthelfer vom jeweiligen Kampfrichtergeld 50%
   
Sanitäter pro Stunde bis zu 10 EUR,
max. 75,00 EUR pro Veranstaltung
   
Arzt pro Stunde bis zu 20 EUR,
max. 100,00 EUR pro Veranstaltung
   
Mattenkommando pro Matte 10,00 EUR
   
Urkundenschreiber pro Stück 0,25 EUR
   
Danprüfer pro Stunde 5,00 EUR
   
Honorare Aus- und Weiterbildung 12,50 EUR
Präsidiums- und Vorstandmitglieder, die planmäßig bei Veranstaltungen im Land repräsentieren, erhalten nur Fahrtkosten.

 

 

Anlage 5 

Reisekosten im Judo-Verband Sachsen-Anhalt e.V.

Der Antrag auf Erstattung von Reisekosten sowie die gegebenenfalls damit verbundene Spesenabrechnung kann hier heruntergeladen werden:

img Download:
Reisekostenantrag inkl. Spesenordnung (88 KB)

Es ist zu beachten, dass dieser vor Antritt einer Dienstreise bei der Geschäftsstelle einzureichen ist!


 

 

Anlage 5 - Seite 2 

Spesenordnung des Judo-Verbandes Sachsen-Anhalt e.V.

img Download:
Reisekostenantrag inkl. Spesenordnung (88 KB)

Für eine notwendige Reise werden alle Kosten erstattet, die bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels entstehen. Bei PKW-Benutzung ist die Einwilligung des zuständigen Vorstandsmitgliedes einzuholen.

JVST-Tarife

1.1. Bahnreisen

Bei Fahrten mit der Bundesbahn bis 499 km einfache Strecke - Bundesbahn 2. Klasse. Ab 500 km einfache Strecke - Bundesbahn 1. Klasse. Ab 6 Stunden Fahrt nach 20.00 Uhr kann Schlaf- oder Alle Sondertarife sollen genutzt werden.

1.2. PKW- und Kleinbusreisen

Für Fahrten mit einem eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeug, dessen Kosten der Dienstreisende trägt, werden 0,25 EUR pro km erstattet. Der Satz erhöht sich für jede spesenbegünstigte Person um 0,02 EUR pro km.
Für die Benutzung eines kostenlos zur Verfügung gestellten sogenannten Sponsorfahrzeuges wird ein Kilometergeld von 0,09 EUR pro km gezahlt, sofern der Dienstreisende die Betriebskosten trägt.
Soweit zutreffend hat der Empfänger für die Versteuerung selbst Sorge zu tragen.

1.3. Tagegelder und Übernachtungskosten:

Tagegeld wird nach Tagegeldtabelle gezahlt. Wird bei Lehrgängen oder sonstigen Veranstaltungen Verpflegung gewährt, so wird das Tagegeld gekürzt.
Die Reisetage müssen in das entsprechende Feld eingetragen und in der Gesamtspalte ausgewiesen werden.
Unvollständig oder nicht ausgefüllte Tagegeldabrechnungen werden nicht bearbeitet.

JVST-Tarif bis 24 Stunden 10 bis 14 Stunden
ohne Verpflegung 10,00 EUR/Tag 5,00 EUR/Tag
mit Frühstück 8,00 EUR/Tag 4,00 EUR/Tag
mit Mittag- oder Abendesses 6,50 EUR/Tag 3,25 EUR/Tag
mit Frühstück und Mittagessen 4,50 EUR/Tag 2,25 EUR/Tag
mit Mittag- und Abendessen 3,00 EUR/Tag 1,50 EUR/Tag
mit voller Verpflegung xxx xxx

 

Bsp. 1:

Im Auftrage des Landesverbandes fährt ein Übungsleiter/Betreuer/Funktionär mehrere Tage zu einem Wettkampf/Lehrgang o.ä. an einen anderen Ort. Er verlässt seine Wohnung am Freitag um 13.00 Uhr und kehrt am Sonntag um 14.00 Uhr zurück. Der Landesverband kann für diese mehrtägige Reise folgende Verpflegungspauschalen/Tagegeld steuerfrei erstatten:

Freitag (11 Stunden) 5,00 EUR
Samstag 10,00 EUR
Sonntag (17 Stunden) 10,00 EUR
 
Summe 25,00 EUR

 

Bsp. 2:

Im Auftrage des Landesverbandes fährt ein ÜL/Betreuer/Funktionär am Samstag um 16.30 Uhr zum Wettkampf, Lehrgang o.ä. und kehrt am Sonntag um 17.00 Uhr zurück. In diesem Falle gilt:

Samstag (unter 10 Stunden) 0,00 EUR
Sonntag (17 Stunden) 10,00 EUR
 
Summe 10,00 EUR

 

Kürzungen der Verpflegungspauschale/ Tagegeld auf Grund kostenloser Verpflegungsleistungen wurde in den Beispielen nicht berücksichtigt.


Angaben ohne Gewähr; Irrtümer und Änderungen vorbehalten


 

Britta Schmuck
Präsidentin

 

Halle, 06. Dezember 2008


 

Stand: 16. Februar 2010